Di
18
Jan
2011
Schwere Schlappe für Rot-Grün
(18.01.2011) Das Verfassungsgericht Münster hat die Schuldenorgie der rot-grünen Regierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft vorerst gestoppt, titelt die Süddeutsche Zeitung. In der Tat hat die Landesregierung durch den Stopp des Nachtragshaushalts eine schwere Niederlage erlitten.
Zur einstweiligen Anordnung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen erklärt der Landesvorsitzende der CDU Nordrhein-Westfalen Dr. Norbert Röttgen:
Landesregierung muss nun unverzüglich einen neuen Haushalt vorlegen
„Die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs, der durch eine einstweilige Anordnung den Vollzug des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 untersagt hat, ist ein einmaliger
Vorgang in der Rechtsgeschichte unseres Landes", so der Landesvorsitzende der CDU Nordrhein-Westfalen Dr. Norbert Röttgen.
„Mit seiner Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof der rot-grünen Landesregierung die Quittung für eine unverantwortliche Haushaltspolitik ausgestellt, die von parteitaktischem Interesse und
Maßlosigkeit geprägt ist. Seit ihrer Regierungsübernahme hat Frau Kraft nicht vorhandenes Geld mit vollen Händen verteilt. Mit einer wahren Verschuldungsorgie hat sie sich an unseren Kindern und
Enkelkindern versündigt, die die Schuldenberge mit Zins und Zinseszins abtragen müssen. Dieser Politik haben die Verfassungsrichter heute in einem einmaligen Vorgang die Grenzen aufgezeigt.
Das Land kann sich jetzt keine monatelange Hängepartie leisten. Die rot-grüne Landesregierung ist nun aufgefordert, unverzüglich einen neuen Nachtragshaushalt und einen verfassungskonformen
Haushalt für 2011 vorzulegen. Sie verspielt sonst die Wachstumschancen für unser Land. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der schwierigen Lage der WestLB brauchen wir in Nordrhein-Westfalen
eine solide Haushaltspolitik. In der Finanzmarktkrise haben wir die Erfahrung gemacht, dass hoch verschuldete Staaten nicht in der Lage sind, ihre Bevölkerung in schlechten Zeiten wirksam zu
schützen."
Verfassungsgerichtshof untersagt durch einstweilige Anordnung /den Vollzug des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010
Pressemitteilungen des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
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