Do
30
Sep
2010
Keine Produkte aus Kinderarbeit
(30.09.2010) Die Zahl der arbeitenden Kinder soll nach Aussage der Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in seinem jüngsten Bericht zur Kinderarbeit zwischen 2004 und 2008 von 222 auf 215 Millionen gesunken sein. „ Das ist nach wie vor deutlich zu viel, zumal sich nach Aussage der ILO der Rückgang von Kinderarbeit verlangsamt hat," so der CDU-Fraktionsvorsitzende Karl Schavier. Nach dem Willen der CDU soll der Kreis Düren einen Beitrag dazu leisten, dass der Rückgang der menschenverachtenden Kinderarbeit weiter forciert wird.
Die Zahl der arbeitenden Kinder soll nach Aussage der Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in seinem jüngsten Bericht zur Kinderarbeit zwischen 2004 und 2008 um 3% von 222 auf 215 Millionen gesunken sein. „ Das ist nach wie vor deutlich zu viel, zumal sich nach Aussage der ILO der Rückgang von Kinderarbeit verlangsamt hat," so der CDU-Fraktionsvorsitzende Karl Schavier im Dürener Kreistag über den jetzt im Kreisausschuss gefassten Empfehlungsbeschluss für die nächste Sitzung des Kreisparlamentes. Demnach soll auch beim Kreis Düren der Ministerielle Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit angewendet werden. „ Mit diesem Beschluss können auch wir endlich einen - wenn auch kleinen - Beitrag dazu leisten, dass der Rückgang der menschenverachtenden Kinderarbeit weiter forciert wird," führt der Christdemokrat Schavier aus.
Bereits 2006 hatte der Kreistag beschlossen, dass keine Produkte mehr beschafft werden, die durch Kinderarbeit hergestellt worden sind. Im Beschaffungswesen sollten Bieter dies durch ein
Zertifikat oder eine Selbstverpflichtungserklärung nachweisen. Im Vergaberecht wurde in der Vergangenheit allerdings die Auffassung vertreten, dass die Forderung entsprechender Erklärungen
vergaberechtswidrig sei. In dem jetzt vorliegenden Erlass werden Regelungen zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit durch die öffentliche Verwaltung
getroffen, die dem Übereinkommen Nr. 182 der ILO über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit entsprechen. Nach Erlasslage sind zukünftig
Bewerber und Bieter als ungeeignet auszuschließen, die im Geschäftsverkehr oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Produkte anbieten oder verwenden, von denen ihnen bekannt ist oder
infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass sie unter Bedingungen, die den schlimmsten Formen der Kinderarbeit entsprechen, hergestellt wurden. Der Nachweis der Vermeidung der Verwendung
solcher Produkte ist durch Vorlage einer unabhängigen Zertifizierung oder eines vergleichbaren Nachweises bzw. verbindliche Bietererklärungen möglich.
„Diesen Erlass empfehlen wir auch den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Anwendung. Damit würde der Beschluss des Kreises manifestiert und die Region könnte ein deutliches und wirksames
Signal zur Bekämpfung der Kinderarbeit setzen," resümiert Karl Schavier.(rm.)
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